Fahrtgenehmigung

Fahrtgenehmigung

Liebe Imkerinnen, liebe Imker,

da in manchen Bundesländern praktisch ein Ausgangsverbot verordnet worden ist, Besuche und Arbeiten bei unseren Bienenvölkern trotzdem erforderlich sind, gibt es für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium.

Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenständen diese Ausnahmegenehmigung mitführen und falls vorhanden den Einheitswertbescheid oder eure VIS-Meldung.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Die Bundesregierung trifft alle Vorkehrungen, um die Sicherheit der Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten. Besonnenheit und gute Koordination sind dabei entscheidend. Alle Behörden auf Bundes- und Landesebene arbeiten sehr eng zusammen. Wichtig ist, dass man den Anordnungen der Behörden unbedingt Folge leistet. Verdachtsfälle müssen sofort gemeldet werden.