Versicherung

Manfred Leipold

Manfred Leipold
Referent für Versicherungen

Schützenstrass 12, 6973 Höchst
manfred.leipold@outlook.com
Telefon: +43 681 207 272 55

Bei Interesse, Schadensfälle oder Schadensmeldung bitte ich um einen Anruf .

Fachreferat Versicherungen

Entschädigungsleistung

ln der obligatorischen lmkerversicherung, die mit dem Vereinsbeitrag eingehoben wird, sind bis zu 50 Völker versichert. Der Gesamtbeitrag pro Jahr beträgt lediglich EUR 9,-. Die Versicherung leistet in den Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch und Vandalismus einen Beitrag von EUR 100,- pro Volk bei einem Verlust von 100 %. Hier sind nur Bienenvölker samt Behausung (Beuten) und Wabenmaterial versichert. Keine Bienenhäuser (Gebäude), keine Pultständer, keine leeren Bienenbehausungen, keine Aufstellplätze und keine Imkerutensilien (Arbeitsgeräte) usw.

Fachreferat Versicherungen

Entschädigungsleistung

ln der Betriebshaftpflicht (z.B. =Bienenstich an betriebsfremden Personen) haftet der Versicherer bis zu einer Summe von maximal EUR 1.000.000,-

Bei Schäden in den Sachsparten muss der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben. Bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Beraubung, Vandalismus und Vergiftung hat die polizeiliche Anzeige bis spätestens am Tag nach Kenntniserlangung zu erfolgen. Bei Katastrophenschaden (Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Schneedruck und Lawinen) muss auch die jeweilige zuständige Gemeinde die Schadensmeldung ausfüllen und bestätigen.

Bei sämtlichen Bienenkrankheiten ist seit 1.1.2008 der Bienen Gesundheitswagen in Anspruch zu nehmen, der im Katastrophenzentrum in Feldkirch stationiert ist. Weiters gibt es in diversen Vereinen einen Varroa Controller der zur Bekämpfung der Varroa Milbe eingesetzt werden kann. Es gibt somit ausnahmslos keine Entschädigung mehr bei Bienenverlusten außer AFB, weder von der Versicherung noch von Seiten des Landes.

Bei amerikanischer Faulbrut (AFB) ersetzt die Versicherung bei Bienenverlusten bis zu 10 Völker einen Betrag von €1 00,- pro Volk. Bei Verlusten mehr als 10 Völker gibt es keine Entschädigung mehr. ln diesem Fall muss ein „Erhebungsprotokoll für Bienensachverständige“ erstellt und dies bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden, damit die erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden können. Der Bund zahlt in diesem Fall die Aufwendungen der Sachverständigen (das sind jeweils die Bezirksbienenwarte) € ……… pro Stunde und
pro km € ….. .. .. Cent.

Bienenhütten oder andere Bienengebäude sind eigenverantwortlich zu versichern. Diese können im Rahmen einer bestehenden Wohngebäude Versicherung mitversichert werden. ln der Polizze muss angeführt sein: „mitversichert gilt das Bienenhaus im Wert von € …. „

Weiteres besteht die Möglichkeit, eine Imker-Zusatzversicherung (= Gebäude und Inventar bei lmkereibetrieben) abzuschließen. Bei dieser Zusatzversicherung gibt es zwei Varianten mit einer Versicherungssumme von €1.000,– bis €20.000,–

Variante 1 = Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl mit fester Aufstellung (Bienenhaus) und Umzäunung.

Variante 2 = Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahlversicherung mit Wanderung, Pultständer und Freiaufstellung.

Bienenhütte samt Inhalt wie z.B. leere Bienenwohnungen, Honig, Schleudermaschine, Bienenstockwaage und Einschlägiges sowie private Einrichtungsgegenstände.

Ich hoffe mit dieser Kurzinfo einen kleinen Überblick über das Versicherungswesen in der Imkerei gegeben zu haben und verbleibe mit imkerliehen Gruß und ein versicherungsfreies Bienenjahr.

Bei Interesse, Schadensfälle oder Schadensmeldungen bitte ich um einen Anruf unter der Tel. Nummer 0664/60 41 31 258
Meine Adresse ist: Leipold Manfred, Schützenstraße 12, 6973 Höchst
E-Mail: manfred.leipold@vlv.at

Leipold Manfred
Versicherungsbeauftragter des VIV.

Stand: Februar 2017


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