Bienensachverständige


Bienensachverständige für Seuchen- BSV

Unsere Bienensachverständige sind direkte Ansprechpersonen zum Amtstierarzt in den Bezirken Bregenz, Dornbirn und Feldkirch, Bludenz. Sie haben die Aufgabe den Amtstierarzt bei den Anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten zu unterstützen. Nicht nur die Kontrollen bei der AFB Seuche ist ihre Hauptaufgabe, auch ein Vergiftungsverdacht bei den Bienen muss von Ihnen bearbeitet werden.

Jeder Imker, Tierarzt, Bienenwart, BSV ist dazu verpflichtet, wenn Sie bei einem Bienenstand verdächtige Brut oder anderes verdächtiges Getier sehen und dadurch den Verdacht haben, dass eine Anzeigepflichtige Bienenkrankheit vorliegt, so haben Sie unverzüglich den Amtstierarzt zu verständigen (Anzeige bei der Behörde) die Bezirkshauptmannschaft.

  • AFB Verdacht
  • Verdacht beim kleinen Bienenstockkäfers
  • Verdacht bei der Tropilaelapsmilbe
  • Verdacht bei Absterben von mehr als 30 % der Bienenvölker eines Bienenstandes

Ein BSV wird vom Amtstierarzt beauftragt, den betroffenen Bienenstand aufzusuchen und alle Völker des Bienenstandes zu kontrollieren und verdächtiges Material (Brutwabenstück, Käfer, Raupen, Eier, Milben, usw.) sicher zu stellen und das Material wird über den Amtsarzt, an ein Untersuchungslabor gesandt. Richtlinie für Anzeigepflichtige Bienenkrankheiten beachten!

Bei AFB Bestätigung durch das Labor, wird von der BH eine AFB Sperrzone eingerichtet, aus diesem Bereich darf mit keinen Völkern heraus gewandert werden und das Wandern mit Bienenvölkern in die Sperrzone ist verboten. Es werden mehrere BSV beauftragt, die Bienenvölker in der AFB Sperrzone zu kontrollieren, dies sollte in Zeit von der Sanierung des betroffenen Bienenstandes bis zur Abschlusskontrolle dieses Standes erfolgen. Diese Zeit beträgt mindestens 2 Monate von der Sanierung bis zur Aufhebung des Bescheides. Eine kürzere Zeit der AFB Sperre kann nur bei der Auflösung des befallenen Bienenstandes mit vollständiger Vernichtung aller Bienenvölker und der gründlichen Reinigung der Beuten und Gerätschaften. Auch die Bienenstände in der Sperrzone müssen kontrolliert sein und es darf kein weiterer AFB Fall aufgetreten sein.

Einen festgestellten AFB Fall nach Ende August, kann erst im nächsten Frühjahr saniert werden, das befallene Volk sollte jedoch sofort abgetötet werden. Die Kontrolle der Völker in der Sperrzone kann noch bis Ende Oktober, solange noch auslaufende Brut vorhanden ist, erfolgen. Dies hilft, dass im Frühjahr schon zeitig die Aufhebung der Sperrzone erfolgen kann, abhängig von der Zeit die zur Sanierung und Abschlusskontrolle benötigt wird.

Der BSV ist befangen, wenn er eine verwandte Imkerin bzw. einen Imker, Imkerkollegen im gleichen Verein, in seinem Bereich wo auch Er seine Bienenvölker aufgestellt hat, kontrollieren soll. Hier kann er sich jedoch als Helfer und Mitarbeiter zur Sanierung des betroffenen Bienenstandes betätigen. Die Sanierung seines Bienenstandes bei AFB Befund obliegt dem Imker- Imkerin, es kann jedoch ein BSV beigezogen werden, die Kosten für diese Tätigkeit müssen vom Imker selbst beglichen werden.

Der Bienensachverständige wird aktiv, wenn beim Amtstierarzt eine Meldung über eine anzeigepflichtige Krankheit eingelangt ist und er eine Erhebung durchführen soll. Wenn eine AFB Sperrzonenkontrolle bei allen Imkern im Radius von 3 Km erfolgen soll und wenn bei einem sanierten Bienenstand noch die Abschlusskontrolle erfolgen muss, damit der Sperrkreis auch wieder aufgehoben werden kann.

Es dürfen sich nur der Imker, der BSV, der Amtstierarzt und ein unterwiesener Helfer oder Helferin auf dem betroffenen Bienenstand sich aufhalten.

Bienensachverständige der Bezirkshauptmannschaften

BH Bludenz

  • Harald Rauer, Bludenz, 0650 728 37 42
  • Helmut Graf, Innerbraz, 0664 106 96 80
  • Markus Beck, St. Gerold, 0664 662 45 71
  • Markus Haselwanter, Nüziders, 0664 781 99 12
  • Markus Schneider Lech, 0664 445 54 68

für Montafon

  • Reinhard Achleitner, Außerbraz, 0664 736 757 90

BH Bregenz

  • Bernhard Jochum, Hörbranz, 05573 835 37
  • Gottfried Sundl, Lauterach, 05574 785 01
  • Hermann Reiner, Wolfurt, 05574 763 96
  • Johann Schedler, Langen b. B., 05575 46 58
  • Oswald Dörler, Fußach, 05578 753 28

für Bregenzerwald

  • Ambros Metzler, Schwarzenberg, 05512 43 22
  • Gerhard Berlinger, Alberschwende, 05579 71 47
  • Werner Hiller, Lingenau, 0664 869 05 91
  • Gilbert Hammerer, Egg, 05512 264 72
  • Vinzenz Lässer, Riefensberg, 0664 594 74 40
  • Thomas Fuchs, Au, 0664 781 48 87

BH Dornbirn

  • Bernhard Wulz, Hohenems, 05576-781 16

BH Feldkirch:

  • Gerd Willi Grabher, Koblach, 0664-103 74 75
  • Leopold Schuster, Altach, 0680-332 31 28
  • Harald Mannsberger, Götzis, 0650 984 29 90