Bitte beachten sie, dass aus dem Faulbrut-Sperrgebiet keine Kästchen aufgeführt werden dürfen. Ein entsprechendes Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Futterteig für die Apidea-Kästchen darf nicht mit Honig angerührt werden, um eine Kontamination mit Faulbrutsporen zu vermeiden.