Bienengesundheit
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es ist mir ein Bedürfnis, den Umgang mit der Mitteilung über die Faulbrut auf neue Beine zu stellen. Dazu muss ich vorweg festhalten, dass die Feststellung, die Mitteilung, die Behandlung und die Aufhebung der Sperre ausschließlich Angelegenheit der Bezirkshauptmannschaften sind. Und für diese sind die Bienensachverständigen als Amtsorgane bestellt und angelobt. In dieser Funktion sind sie komplett unabhängig vom Vorarlberger Imkerverband und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nicht einmal ich erfahre den Namen des Imkers oder der Imkerin, bei denen Faulbrut festgestellt worden ist. Die erste offizielle Mitteilung über einen Faulbrutfall erfahre ich wie in der Beilage ersichtlich.
Nun versuche ich so schnell es geht, umfassend zu informieren. Die Überlegung, dass der Obmann und der Bienenwart der betroffenen Vereine jedenfalls informiert gehört und eigentlich alle mit Bienen befassten Funktionäre im Land wegen eventueller Zu- oder Abwanderung Bescheid wissen sollen, werden all diese mit Mail verständigt. Für die Imkerschaft insgesamt kommt die Mitteilung unmittelbar in die Homepage.
Ich hoffe, damit einen Schritt vorwärts zur besseren Information und Handhabung in solchen Fällen zu tun. Die Bienensachverständigen werden vom Landeskoordinator Oswald Dörler verständigt.
Bienengesundheitsreferent des Vorarlberger Imkerverbandes WL Helmut Graf ist für die Vereins- und Bezirksbienenwarte zuständig. Diese wird er verständigen. Er ist gleichzeitig Koordinator der Bienensachverständigen des Bezirkes Bludenz. Ernst Friedrich ist für die Verlautbarung in der Homepage der richtige Mann.
Selbstverständlich nehme ich Anregungen und Verbesserungsvorschläge gerne auf.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Gmeiner